Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

für die von Score Media B.V. unter dem Namen Score Agency erbrachten Dienstleistungen

Artikel 1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Score Media ®, im Folgenden:"Auftragnehmer", und einem Auftraggeber, auf den der Auftragnehmer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.

"Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Handlungen Dritter, die der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags einschaltet". Auftragnehmer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers und seine Geschäftsleitung bestimmt.

Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Mit Ausnahme von unterzeichneten externen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen durch autorisierte Score Media.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Der Auftragnehmer und die

Die Kunden werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Bestehen Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist die Auslegung "im Geiste" dieser Bestimmungen vorzunehmen.

Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.

Wenn der Auftragnehmer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Auftragnehmer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.

Artikel 2 Kostenvoranschläge, Angebote

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, es sei denn, im Angebot wird eine Frist zur Annahme gesetzt. Wenn keine Annahmefrist gesetzt wird, erlischt das Angebot immer nach 30 Tagen.

Der Auftragnehmer kann nicht an seine Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthalten.

Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist Octrooibureau Novopatent nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht im Sinne dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Anbieter weist auf etwas anderes hin.

Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Auftragnehmer nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.

Artikel 3 Vertragsdauer, Ausführungsbedingungen, Gefahrübergang, Ausführung und Änderung des Vertrags, Preiserhöhung
  1. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird auf bestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  2. Wenn für die Ausführung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich dabei niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Auftraggeber den Auftragnehmer daher schriftlich in Verzug setzen. Octrooibureau Novopatent ist eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages einzuräumen.
  3. Der Auftragnehmer hat den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis zu erfüllen. Dies alles auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Stands der Wissenschaft.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Paragraphen 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Wenn der Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrages Arbeiten am Ort des Auftraggebers durchführen oder

an einem vom Auftraggeber benannten Ort, so stellt der Auftraggeber die von diesen Mitarbeitern in angemessener Weise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
  2. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die der Auftragnehmer als notwendig angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten dem Auftragnehmer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und/oder die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Auftraggeber. Die Ausführungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Auftraggeber Octrooibureau Novopatent die Daten zur Verfügung gestellt hat. Octrooibureau Novopatent haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die darauf zurückzuführen sind, dass Octrooibureau Novopatent sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache anpassen. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrages geändert wird, sei es auf Wunsch oder Hinweis des Auftraggebers, der zuständigen Behörden usw., und der Vertrag dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert wird, kann dies Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Infolgedessen kann sich auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Soweit möglich, wird der Auftragnehmer im Voraus ein Preisangebot unterbreiten. Eine Änderung des Vertrages kann außerdem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist. (10) Wird der Vertrag geändert, einschließlich eines Zusatzes, ist Octrooibureau Novopatent erst dann berechtigt, den Vertrag auszuführen, wenn die im Octrooibureau Novopatent bevollmächtigte Person ihre Zustimmung erteilt hat und der Kunde dem Preis und den sonstigen für die Ausführung festgelegten Bedingungen, einschließlich der für die Ausführung zu bestimmenden Frist, zugestimmt hat. Die Nichterfüllung oder nicht sofortige Erfüllung des geänderten Vertrags stellt keinen Vertragsbruch seitens Octrooibureau Novopatent dar und ist kein Grund für den Kunden, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.
  2. Ohne in Verzug zu sein, kann der Auftragnehmer einen Antrag auf Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, zum Beispiel für die in diesem Zusammenhang auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.
  3. Wenn der Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug gerät, haftet der Auftraggeber für alle Schäden, die dem Auftragnehmer dadurch direkt oder indirekt entstehen.
  4. Wenn der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ein festes Honorar oder einen festen Preis vereinbart, ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, dieses Honorar oder diesen Preis jederzeit zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn sich die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung ergibt oder durch eine Erhöhung der Rohstoffpreise, Löhne usw. oder aus anderen Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, verursacht wird.
  5. Wenn die Preiserhöhung, die nicht aus einer Vertragsänderung resultiert, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Vertrags erfolgt, ist nur der Auftraggeber, der sich auf Titel 5, Absatz 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Auftragnehmer ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Betrags zu erfüllen;
  6. wenn sich die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung ergibt, die dem Auftragnehmer nach dem Gesetz obliegt;
  7. wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll;
  8. oder bei Lieferung einer Sache, wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
 Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Abkommens
  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber die Verpflichtungen aus dem Vertrag nach Abschluss des Vertrags nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.

Der Auftragnehmer erhält Kenntnis von Umständen, die befürchten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird oder wenn der Auftragnehmer aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

  1. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages für den Auftragnehmer nicht zumutbar machen.
  2. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Wenn der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufschiebt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  3. Wenn der Auftragnehmer mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise dadurch entstanden sind.
  4. Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die ihm dadurch direkt und indirekt entstanden sind.
  5. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung seiner Verpflichtungen eine Auflösung rechtfertigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber zu einem Schadenersatz oder einer Entschädigung wegen Verzugs verpflichtet ist.
  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist die

Der Auftragnehmer wird in Absprache mit dem Auftraggeber dafür sorgen, dass die noch auszuführenden Arbeiten an Dritte übertragen werden. Es sei denn, die Stornierung geht auf das Konto des Auftraggebers. Wenn die Übertragung der Arbeiten für Octrooibureau Novopatent mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu zahlen, es sei denn, Octrooibureau Novopatent weist auf etwas anderes hin.

  1. Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung - sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten des Auftraggebers, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es dem Auftragnehmer frei, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne dass er zur Zahlung einer Entschädigung oder eines Schadensersatzes verpflichtet ist. In diesem Fall werden die Forderungen von Octrooibureau Novopatent gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
  2. Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Gegenstände zuzüglich der Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

Artikel 5 Höhere Gewalt
  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und der nicht aufgrund eines Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis auf seine Rechnung geht.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die Octrooibureau Novopatent keinen Einfluss ausüben kann, die aber Octrooibureau Novopatent daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch Streiks im Betrieb von Octrooibureau Novopatent oder bei Dritten. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Auftragnehmer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Der Auftragnehmer kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 3 Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.
  4. Soweit der Auftragnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. dem zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handeln würde.

 

Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten
  1. Die Zahlung erfolgt stets innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Octrooibureau Novopatent anzugebenden Währung, in der die Rechnungsstellung erfolgt ist, es sei denn, Octrooibureau Novopatent hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
  2. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
  3. Octrooibureau Novopatent ist berechtigt, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen. Der Auftragnehmer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Verteilung der Zahlung festlegt. Octrooibureau Novopatent kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese Rückzahlung nicht die fälligen und aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten umfasst.
  4. Der Auftraggeber hat niemals das Recht, einen von ihm dem Auftragnehmer geschuldeten Betrag zu verrechnen. Einwände gegen den Betrag einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Auftraggeber, der sich nicht auf Artikel 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des 6. Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus irgendeinem anderen Grund auszusetzen.
  5. Wenn der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Befriedigung entstehen, zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Berechnungsmethode berechnet, derzeit die Berechnungsmethode gemäß Rapport Voorwerk II. Wenn der Auftragnehmer jedoch höhere Inkassokosten aufgewendet hat, als vernünftigerweise notwendig waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Auftraggeber zurückgefordert. Der Auftraggeber schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Alles, was der Auftragnehmer aufgrund des Vertrages liefert, bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus dem/den mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Die vom Auftragnehmer unter Eigentumsvorbehalt gemäß Absatz 1 gelieferte Ware darf nicht weiterverkauft werden und darf niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
  3. Der Auftraggeber hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte des Auftragnehmers zu sichern. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich davon zu unterrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und dem Auftragnehmer auf Verlangen die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat Octrooibureau Novopatent Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer im Voraus zur Mitwirkung an allem, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweisen könnte.
  4. Für den Fall, dass der Auftragnehmer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer und vom Auftragnehmer zu beauftragenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Auftragnehmers befindet, und es zurückzunehmen.
Artikel 8 Garantien, Untersuchungen und Beschwerden, Verjährungsfrist
  1. Die vom Auftragnehmer zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die für die Verwendung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob sie für die dortige Verwendung geeignet sind und die an sie gestellten Bedingungen erfüllen. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Sachen oder die auszuführenden Arbeiten festlegen.
  2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Monaten nach der Lieferung, es sei denn, die Art der gelieferten Sache schreibt etwas anderes vor oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die vom Auftragnehmer gewährte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Ware bezieht, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Ware dafür gewährte Garantie, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.
  3. Jegliche Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge oder als Folge von unsachgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch oder Gebrauch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum, falscher Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder Dritte entstanden ist, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, wenn andere Sachen an der Sache angebracht wurden, die nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder behandelt wurden. Der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch oder infolge von Umständen entstanden ist, die außerhalb der Kontrolle von Octrooibureau Novopatent liegen, einschließlich Witterungsbedingungen (wie z.B., aber nicht beschränkt auf extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt wird bzw. die entsprechenden Arbeiten durchgeführt worden sind. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Qualität und/oder Quantität dem entspricht, was vereinbart wurde und den Anforderungen genügt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Erkennbare Mängel müssen Octrooibureau Novopatent innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel müssen Octrooibureau Novopatent unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Octrooibureau Novopatent angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, eine Reklamation zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
  5. Wenn der Auftraggeber rechtzeitig reklamiert, wird seine Zahlungsverpflichtung dadurch nicht ausgesetzt. Der Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, die anderen bestellten Sachen abzunehmen und zu bezahlen und das zu tun, was er dem Auftragnehmer aufgetragen hat.
  6. Wird ein Mangel später gemeldet, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.
  7. Wenn festgestellt wird, dass eine Ware mangelhaft ist und eine diesbezügliche Reklamation rechtzeitig erfolgt ist, wird Octrooibureau Novopatent nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt ersetzen oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers beibringen oder für die Reparatur sorgen oder dem Auftraggeber eine Ersatzgebühr zahlen. Im Falle des Austauschs ist der Auftraggeber verpflichtet, die ausgetauschte Sache an den Auftragnehmer zurückzugeben und das Eigentum daran auf den Auftragnehmer zu übertragen, sofern der Auftragnehmer nichts anderes angibt.
  8. Stellt sich heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, so gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Untersuchung, vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Austausch, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Rückrufkosten, zu Lasten des Kunden.
  10. Unbeschadet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen den Auftragnehmer und die vom Auftragnehmer in die Vertragserfüllung einbezogenen Dritten 6 Monate.
Artikel 9 Haftung
  1. Sollte der Auftragnehmer haften, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
  2. Octrooibureau Novopatent haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass Octrooibureau Novopatent sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.
  3. Sollte der Auftragnehmer für einen Schaden haften, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf höchstens den einmaligen Rechnungswert des Auftrages beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrages, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den sein Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt hat.
  5. Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden.
  6. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens aufgewendet werden, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die zur Herstellung der Vertragskonformität der mangelhaften Leistung des Auftragnehmers aufgewendet werden, sofern sie dem Auftragnehmer zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet werden, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Octrooibureau Novopatent haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
  7. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
Artikel 10 Entschädigung

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen Personen als dem Auftragnehmer zuzurechnen ist. Wenn der Auftragnehmer von Dritten aus diesem Grund haftbar gemacht wird, ist der Auftraggeber verpflichtet

Auftragnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Anspruch zu nehmen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Auftraggeber keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist Octrooibureau Novopatent berechtigt, diese Maßnahmen ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden auf Seiten des Auftraggebers

Auftragnehmer und Dritte, die sich daraus ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

Artikel 11 Geistiges Eigentum 

Der Anbieter behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. Der Anbieter hat das Recht, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Zwecke zu nutzen, soweit keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
  2. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
  3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, einen Streitfall einvernehmlich beizulegen.
Artikel 13 Ort und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  1. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Enschede hinterlegt.
  2. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Octrooibureau Novopatent gültige Fassung.
  3. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgeblich.